Antwort
Bei Glasbruch- und dazu zählen neben Wohnungs- u. Mobiliarverglasung auch Glaskeramikkochflächen, Marmor u. Natursteinfensterbänke sowie Badkeramik, zahlt nur eine separat abgeschlossene "Glasbruchversicherung" wenn man selbst das finanzielle Risiko an der versicherbaren Sache trägt, was bei gemieteten Sachen grundsätzlich der Fall ist.
Eine private Haftpflichtversicherung, auch mit dem zusätzlichen Baustein "Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen" leistet hierfür keinen Schadensersatz da es sich um eine Sache handelt die vom Versicherungsnehmer auch anderweitig versicherbar wäre.