Antwort
Wenn dem Betreiber egal ist, dass er eine Geldstrafe von bis zu 50.000€ bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erbringen muss und damit eventuell seine Existenz riskiert, dann kann er natürlich Minderjährigen Eintritt gewähren.
Wenn er jedoch kontrolliert oder angeschwärzt wird, war's das für ihn sehr wahrscheinlich als Kinobetreiber!
😜🤷🏻♂️