Antwort
Wie ist denn der Stand der Bearbeitung?
Bei einer Reklamation must Du dem Verkäufer zweimal Nachbesserung gewähren. Erst wenn auch der zweite Reparaturversuch misslingt, oder der Verkäufer auf das Recht der Nachbesserung verzichtet, kannst du deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.