Antwort
Ein rechtsverbindlicher KAufvertrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande und es gibt entgegen vieler anderslautender Meinungen kein Widerrufsrecht. Der Vertrag ist also dem Grunde nach vin beiden Seiten vereinbarungsgemäß einzuhalten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dabei hat der Händler aber das Recht eine Entschädigung in Höhe bis ca. 20% als entgangenen Gewinn gegen dich geltend zu machen. 20% von 26.000 € sind 5.200 € die der Händler von Dir im Rücktrittsfall verlangen kann. Weniger zu verlangen ist reines Entgegenkommen des Händlers, bei mehr als 20% muss er langsam nachweisen wie hoch der entgangene Gewinn tatsächlich war.