Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Ukraine-Verhandlungen in Istanbul ohne Putin & Trump - welche Erwartungen habt Ihr an den Gipfel?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Wie sehr begleitet dich KI im Alltag?
    • Macht ihr Euch Gedanken über eure Altersversorgung oder habt sogar Angst vor Altersarmut?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

verreisterNutzer

04.04.2018
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
MA123456789
04.04.2018, 09:27
Anzahlung Auto Hilfe?

Ich habe mir von Bmw ein neues Auto gekauft für 26000 Euro und habe 5000 Euro Anzahlung gegeben aber ich will das Auto nicht mehr das Fahrzeug steht noch da kann ich das kauf abbrechen und die 5000 Euro wieder zurück verlangen.

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
04.04.2018, 09:40

Ein rechtsverbindlicher KAufvertrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande und es gibt entgegen vieler anderslautender Meinungen kein Widerrufsrecht. Der Vertrag ist also dem Grunde nach vin beiden Seiten vereinbarungsgemäß einzuhalten. Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, dabei hat der Händler aber das Recht eine Entschädigung in Höhe bis ca. 20% als entgangenen Gewinn gegen dich geltend zu machen. 20% von 26.000 € sind 5.200 € die der Händler von Dir im Rücktrittsfall verlangen kann. Weniger zu verlangen ist reines Entgegenkommen des Händlers, bei mehr als 20% muss er langsam nachweisen wie hoch der entgangene Gewinn tatsächlich war.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel