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verreisterNutzer

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AleksejFlavius
24.02.2025, 06:29
Ich habe eine Frage zur Abendschule Qualifikation 6 Monate vorher gearbeitet haben?

Ich bin 23, und ich arbeite seit mehr als 6 Monaten für meine Oma indem ich sie pflege. Damit meine ich Altenpflege. Ich bin da auch offiziell eingetragen, von dort wo meine Oma zusätzlich Hilfe bekommt. Kann das auch gelten als Arbeit für die Voraussetzung ? Ich und noch eine gute Freundin von meiner Oma kommen regelmäßig zu ihr und helfen ihr bei Sachen wo sie Schwierigkeiten hat. Altenpflege halt. Und wir beide bekommen auch Geld dafür. Wäre interessant zu wissen. Danke im Voraus

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Antwort
von verreisterNutzer
06.03.2025, 13:09

Solange du nachweisen kannst, dass du arbeitest, und die Schulpflicht erfüllt hast, dann gilt das.

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