Wer es gekauft hat ist erstmal auch der Eigentümer.

Meine Mechatroniker haben jeweils eine komplette Ausstattung anvertraut bekommen und in Obhut genommen. Damit ist es in ihren Besitz übergegangen. Eigentümer der Ausstattung ist die GmbH, also ich als persönlich haftender Gesellschafter der GmbH.

Was Du oder meine Mechatroniker selbst mit einbringen bleibt dein, bzw deren Eigentum.

Arbeitgeberhaftung für selbst eingebrachtes Werkzeug ergibt sich erst, wenn der Arbeitgeber um das einbringen privater Werkzeuge bittet. Ich habe zb einen Mechatroniker, der alle erdenklichen BMW Spezialwerkzeuge In seinem privaten Konvolut hat. Bei Bedarf bittet der Meister hin und wieder um das mitbringen einzelner Werkzeuge, damit geht dann auch die Gefahr auf das Unternehmen über. Es entsteht ein Leihvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, selbst wenn der Mechatroniker es dann nur selbst im Unternehmen verwendet.

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