Antwort
Die Frage ist irrelevant, da die Haftungsfrage gar nicht eintritt, wenn der Pool usw. in Ordnung und nicht baufällig ist und den Vorschriften entspricht. Oder etwa nicht??
Es dürfen ja auch Menschen mit Handicap ins Bad geheen und haben dort auch keine Probleme.
Die Frage nach Handicaps ist meines Wissens nicht erlaubt.
Erlaubt sind Fragen, wie sie normalerweise in einem Mieterfragebogen abgefragt werden. Mehr nicht.