Antwort
Das Grundgesetz gibt das vor.. abgesehen davon, dass WEHRPFLICHT: ZWANGSARBEIT ist und das GG das eig. verbietet.
Art 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.