Habe ich das Recht darauf, die Musik Box zurückzugeben, und den Kaufpreis erstattet zu bekommen?

Nein, dieses Recht hast Du nicht. Das Gewährleistungsrecht steht da zuerst eher auf der Seite des Händlers, der ein Nachbesserungsrecht hat, wenn die gelieferte Ware nicht frei von Mängeln ist. Dabei kann er zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen (§ 439 Abs. 1 BGB). Dabei muss der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorgelegen haben. Der Gesetzgeber hat einen Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen der Verkäufer beweisen müsste, dass der Mangel bei Lieferung nicht vorlag, insofern gilt bei 4 Monaten der Anscheinsbeweis, dass der Mangel bei Lieferung bereits vorlag (ich weiß jedoch nicht genau, ob dieser Zeitraum immer noch ein halbes Jahr beträgt, oder mittlerweile nicht doch ein ganzes Jahr).

Du kannst also nur auf Kulanz hoffen.

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