Solange kein weiterer Schaden wie zb. Vandalismus vorliegt, handelt es sich um einen teilkasko Schaden. Zum Glück, denn teilkasko wird vorzugsweise mit geringerer Selbstbeteiligung abgeschlossen und kennt keine SF Klassen. Glasbruch, Diebstahl, Einbruch-Diebstahl usw. von Kfz Teilen ist durch Teilkasko gedeckt.

Liegt Vandalismus vor, der seinerseits zur Schadensregulierung über die vollkasko Versicherung führt, wird auch der Glasbruch darüber abgewickelt damit man nicht Selbstbeteiligung für beide Sparten zahlen muss. In der Vollkasko Versicherung wird Schadensfreiheitsrabatt angewendet und im Regulierungsfall für die Zukunft zurück gestuft.

Wenn die Werkstatt dir die Abwicklung mit der Versicherung angeboten hat, du die Abtretungserklärung auch unterschrieben hast, muss es einen Grund geben weshalb Du plötzlich in Vorkasse treten sollst. Möglich zb das die Versicherung bisher keine Deckungszusage erteilt hat.

Du selbst kannst dem nicht widerrufen, eine Willenserklärung ist verbindlich sobald die Tinte auf dem Papier ist. Die Werkstatt kann dagegen schon widerrufen, wenn es ansonsten zur Vertragsstörung durch die Versicherung kommt.

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