nein, zumindest nicht, wenn sie ihr kein anderes Dach über dem Kopf zur Verfügung stellen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Eltern das Jugendamt einschalten, diese werden die Tochter dann in ein Jugendheim bringen, die Eltern zahlen dafür aber. Ab 18 kann sie tatsächlich vor die Türe gesetzt werden. Wo die Tochter dann unterkommt, ist ihre Sache, aber auch hier gilt, dass die Eltern Unterhalt entsprechend ihrem Einkommen zahlen müssen.
Ich kannte ein Junge, dem ist so etwas passiert, am Tag des 18. Geburtstages haben die Eltern ihn rausgeschmissen, er hat die Polizei geholt, die sagten Pech, aber das ist das Gesetz. Wir haben ihm dann Unterkunft gewährt, bis er in einer kirchlichen Einrichtung Unterkunft bekommen hat, allerdings weiters weg von seinem ursprünglichen Wohnort. Ich meine die Eltern haben dann noch ein paar Jahre gezahlt, er hat dann aber eine Ausbildung gemacht, damit waren die Eltern auch aus dieser Nummer raus.