Zunächst einmal ist die einzige Maßnahme, die deine Lehrerin treffen könnte, eine Erziehungsmaßnahme, da du den Unterricht mit wiederholten Summen beziehungsweise Singen gestört hattest.

Eine Suspendierung oder ein Schulausschlussverfahren kommt überhaupt nicht in Frage, zumal es sich um Ordnungsmaßnahmen handelt, die du im Zweifelsfall mit Rechtsmittel angreifen solltest.

Das Lied ist nicht verboten, sondern die Adaption, wie sie in Sylt stattgefunden hat.

Da deine Lehrerin darüber ein Protokoll verfasste und dies sicherlich nun in der Schülerakte dokumentiert ist, empfehle ich dir beziehungsweise deinen Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Einsicht in die Schüler- beziehungsweise Verwaltungsakte zu stellen.

Insofern dir in diesem Protokoll rechte Tendenzen oder eine volksverhetzerische Tat unterstellt wird, kannst du dagegen, sofern du das möchtest, vorgehen.

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