Antwort
Auszug aus bussgeldkatalog.org
"Maßnahmen-Stufe schwarz: Entziehung der Fahrerlaubnis
Es kommt unweigerlich zum Führerscheinentzug, wenn 8 Punkte auf dem Konto eines Fahrers sind. Dabei wird der Führerschein aufgrund der Punkte mindestens für ein halbes Jahr eingezogen. Der Verkehrssünder bekommt den Führerschein erst dann wieder, wenn die Eignung für den Straßenverkehr nachgewiesen wurde. Hierfür bedarf es eines positiven Gutachtens eines medizinisch-psychologischen Gutachtens"