Hätte ich betrieblich ein Schwimmbad , Gym oder eine sonstige Sporthalle , würden für mich Körper mit Bimmel und "Umoperierte" zu den Männern zählen und ich würde das entsprechend der Umkleiden auch so am Eingang deklarieren .

Den Nutzungszugang zu meinen Sportbereichen würde ich TG allerdings nicht grundlegend verweigern . ( Gut , im Schwimmbad ist abduschen hygienisch Pflicht vor Zutritt in die Bäderlandschaft )

In angemessener Badebekleidung an allgemeinen Hygieneschleusen da aber m.E. auch kein geschlechterspezifisches Problem . ( wie z.B. bei Freibädern oder kombinierten Chlorwasser- / und Solebädern , Naturfreibädern oder Strandbädern in den Außenschleusen )

Toiletten gingen bei mir nach ( gebürtig ) Männlein oder Weiblein mit Einzelkabinen ; sähe ich in Ausübung meines Hausrechts darechtlich auch nicht kritisch , denn extra Transgenderklos würde ich ohne gesetzliche Vorschrift da nicht nachrüsten .

Da sogar ganz Kontra auf genderlose Einzelkabinen ( einsichtgeschützt wie ein öffentliches Klohäuschen - geschützte Einzelkabine ) für "Geschäfte" und Duschen ohne Bekleidung .

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