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Antwort
Das ist nicht strafbar. 1. Kann er vor Gericht einfach die Bedeutung seiner Frage verdrehen. 2. Wenn sie im vorher schreibt, dass sie gut lecken kann, kommt das wie Interesse rüber. Sie ist 15 und darf damit ganz legal mit einem älteren Mann schreiben. Wenn es jetzt ungewollt gewesen wäre okay, aber denk mal nach.
Männer sind manchmal notgeil und gehen wir mal davon aus ich wäre ein Mann und ich als Mann schreibe ihr und sie antwortet, dass sie gut lecken kann, sehe ich das ja dann wie eine Einladung.
Also scheint nicht strafbar zu sein.