Antwort
Der Vertrag endet nicht dadurch, dass du das Pferd verkaufst sondern dadurch, dass du fristgerecht kündigst. Hast du keine andere Regelung besprochen oder im Vertrag stehen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Doppelt vermieten darf sie allerdings nicht. Also entweder zahlst du Leermiete, bis der Vertrag offiziell endet oder sie vermietet anderweitig.