Antwort
Im Jugendamt bzw. überhaupt in Ämtern arbeiten hauptsächlich Beamte, ergänzt durch Verwaltungsangestellte die nicht verbeamtet sind.
Heime sind vornehmlich unter privater oder kirchlicher Trägerschaft, manchmal auch in öffentlicher Hand. In öffentlichen und kirchlichen Einrichtungen können Beamte arbeiten in privat geführten Einrichtungen nicht.