Antwort
Das kannst du ruhig machen, wenn dich die Blicke der Menschen nicht stören. Es ist definitiv kein Diebstahl, denn das Geld ist Herrenlos. §959 BGB
Wie man auf die Idee kommen kann, das Geld gehört der Stadt erschließt sich mir nicht. §958 I BGB Der Eigenbesitz der Stadt würde eben erst durch Leerung des Brunnen erfolgen. Was jedoch fraglich sein dürfte, oder hat schon mal jemand einen kommunalen Brunnentaucher gesehen?
Wie sollte die Stadt das Geld denn auch verbuchen?