Warum hikft das jobcenter mir nicht vom erlangen des führerscheins wenn ich eine festanstellung bekäme?

Ich würde bei einer garten und landschaftsbau Firma festangestellt werden wenn ich den führerschein habe, der arbeitgeber würde mich mindestens für 6 Monate anstellen wollen, ich hatte daraufhin bei der arbeitsvermittlerin höflichst angefragt schon vor 4 Monaten, hatte auch eine bestätigung und arbeitsvertrag gleich eingereicht vor 4 Monaten, dann war mal die arbeitsvermittlerin im urlaub 2 Wochen dann als sie wieder zurück kam musste es geprüft werden und dauerte wieder zwei wochrn bis dann eine rückmeldung kam das der arbeitsvertrag nicht genüge es müsse drinnen stehen ab wann der arbeitgeber vor habe mich einzustellen und für wie lange obwohl drinnen stand festanstellung sobald der führerschein vorzuweisen ist, obwohl die arbeitsvermittlerin sogar auch noch davor den arbeitgeber kontaktierte und es bestätigt bekam forderte sie mich nochmal auf einen konkreteren arbeitsvertrag einzureichen, dann war aber der arbeitgeber diesmal im urlaub 4 wochen lang und seit zwei Tagen ist er wieder da, in dieser zeit gabs einen jobcenter wechsel, ein anderes jobcenter und andere arbeitsvermittlerin ist jetzt zuständig und hatte mit ihr soeben telefoniert, warum sind die eigentlich so scharf darauf alles zu bestreiten und sich quer zu stellen wie ein querdenker? Sie meint mir einfach das sie mir keinen führerschein finanzieren möchte da ich nivht eingereicht habe sie hatte mich kaum aussprechen lassen wollen obeohl ich höflich war sagte ich ihr grade nocg das der arbeitgeber im urlaub war, dann sucht sie aufeinmal neue gründe wie das es keinen sinn machen würde dort zu arbeiten ich habe ja keine vor qualifizerung im garten und landschaftsbau dann meinte ich sehr wohl habe vor erfahrung in dem bereich ivh habe einen eigenen garten und ein meisterwerk ist das auch nicht, dann suchte sie wieder nsch neuen gründen und meinte ja es werde eh winter da macht es keinen sinn und das wäre nivht nachhaltig, nachhaltig wäre für sie 3-4 jahre festanstellung zu bekommen... Und das sagt sie von ihrer überzeugung aus und gibt mir nicht mal eine chsnce geschweige lässt mich ausreden, warum sind die so drauf? Am anfsng von der ersten zuständigen arbeitsvermittlerin musste ich auch kämpfen und sehr höflich um eine finanzierung des führerscheins nachfragen zuerst meinte sie auch nein bis ich dann mit dem teamleiter darüber einmal sprach und dann hatten die interesse und als die da kontskt mit dem arbeitgeber aufnahmen haben die mir auch formulare zugeschickt gehabt und wollten die iban vom arbeitgeber sowie die führerscheinkosten vob mir wissen um das Geld dem Arbeitgeber zu überweisen und er dann es sich zur aufgabe macht mir da eine fahrschule zu finanzieren... Jetzt ist irgendeine neue arbeitsvermittlerin da und alles fängt von vorn an nur weil es nsch ihrer nase gehen muss wieso aber wieso...

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Es besteht kein allgemeiner Rechtsanpruch auf Anwendung jeder beliebigen Förderungs- / oder Reintegrationsbeihilfe für jeglich individuelle Person im Bezugssystem von Leistungen der Grund- / oder Ersatzleistungssicherung .

Individuell sind u.A. Jobcenter erst einmal daran gebunden , welche Förderleistungen oder Maßnahmen welcher Person im Leistungsbezug in welchem Stadium nach Aktenlage überhaupt angeboten werden kann , bzw. primär anzubieten ist .

Dann gibt es je nach vom Haushalt zugebilligtem Jahresbudget für Förderinstrumente auch noch Wartelisten , denn es gibt ja viele Personen im Leistungsbezug in stets individuellem Verlaufs- / und Förderbarkeitsstatus .

Zu guter Letzt ist bei möglichen Unterbreitungen gesonderter Förderinstumentarien ( wie z.B. Hilfe für Führerschein , Auto etc. ) immer erst einmal eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten des Projektes von Nöten . Dieses unterliegt durchaus zu gewissen Teilen auch einem begrenzten Ermessensspielraum des Fallmanagements .

Vor Jahren gab es solche Fördermittel durchaus noch öfter , insbesondere wenn für so etwas entsprechende Sonderprogramme mit zugehörigen Extrabudgets von der Regierung aufgelegt wurden .

Aber selbst da war es schon fast aussichtslos , mit einem ( zunächst ) befristeten Job das "Wagnis Führerschein" von der ArGE finanziert zu bekommen . Die wollten da damals schon unbefristete Jobzusage mit einer gewissen Mindestbindung vom potenziellen Arbeitgeber zugesichert bekommen .

Soweit lief das ganze daher durchaus so , wie es in der von Dir beschriebenen Situation strukturell vom Jobcenter insbesondere nach mehrfachem Sachbearbeiterwechsel zu erwarten wäre . Neue SB , neues Spiel .

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