Der Vertrag ist definitiv rechtens.

Achte bitte darauf, dass der Versorgungsausgleich NICHT ausgeschlossen ist.

Du verdienst wesentlich weniger als dein Mann. Also steht dir im Rentenalter der Versorgungsausgleich zu. Dieser ist nicht automatisch mit der Gütertrennung ausgeschlossen, es sei denn, er wird auch mitaufgenommen.

Also achte bitte darauf, dass du deinen Versorgungsausgleich bekommst. Soll heißen, das Wort "Versorgungsausgleich" darf nicht im Ehevertrag vorkommen, sonst hast du im Falle einer Scheidung die A-Karte.

Das weiß ich von einer Kollegin. Die hat Gütertrennung gemacht, weil ihr Mann sehr vermögend war. Ihr Mann war selbständig und hat kaum was in die Rentenversicherung einbezahlt. Sie, als Angestellte im öffentlichen Dienst, hat sogar doppelt in die Rentenversicherung einbezahlt. Da der Versorgungsausgleich im Ehevertrag NICHT ausgeschlossen wurde, muss sie ihm im Alter Versorgungsausgleich zahlen.

Gleichzeitig bekam sie vom Zugewinn von ihrem Mann keinen einzigen Cent.

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