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Den Studienplatz wird er vermutlich nicht verlieren. Er könnte aber Schwierigkeiten bekommen, nach Abschluss des Studiums als Rechtsanwalt zugelassen zu werden oder in den Staatsdienst aufgenommen zu werden. Vorstrafen sprechen dagegen. Drogenhandel ist ein schwerwiegendes Delikt, für das ein hohes Maß an krimineller Energie erforderlich ist, und keine Banalität wie etwa Schwarzfahren oder Falschparken!