Der/die Bundeskanzler/in arbeitet so viele Stunden wie sie für seine/ihre Amtsgeschäfte erforderlich sind. Sein/ihr Arbeitsanfall ist abhängig von nationalen und internationalen Ereignissen, Terminen, Staatsbesuchen usw. usw. Auf jeden Fall hat er/sie keine 40 Std.-Woche, sondern manchmal mindestens das Doppelte und meistens noch mehr. Auch muss er/sie dem Staat 24/7 und auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung stehen.