Es wäre durchaus zulässig an einem Pedelec eine sogenannte Anfahrhilfe herstellerseitig zu integrieren . Diese darf dann allerdings bis maximal 6 KM/h unabhängig von der Pedalerie eingreifen .

Daher solltest Du mal schleunigst mit dem Hersteller des Pedelecs Kontakt aufnehmen in der Frage nach einer möglichen Fehlfunktion bei der Anfahrhilfe .

Ansonsten könnte der Status eines Pedelec ggf. funktional - mängelbedingt "gefährdet" sein .

Hast Du mal einen direkten Link zu Deinem Pedelec auf dessen Herstellerseite ? Bitte keinen Umweg über Am***n !

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