Antwort
An den Schulen meiner Kinder herrscht in Sachen Kleidung kein Eingriff ins Grundgesetz.
Dort steht: Jeder Schüler hat das in Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das heißt: Es ist ganz allein seine Sache, welche Kleidung und welchen Haarschnitt er wählt. Über sein Äußeres kann jeder selbst entscheiden.