Antwort
Kann man vielleicht beantragen, wird sich so aber nicht durchsetzen lassen, jedenfalls nicht explizit für diese Flagge, weil es sich dabei um kein dezidiert nationalsozialistisches Symbol handelt.
Wenn man aber etwas verbieten wollte, das nicht spezifisch nationalsozialistisch ist und auch nicht in dem Sinne verfassungsfeindlich, weil es sich um ein vorkonstitutionelles Symbol handelt, dann müsste dafür erstmal eine völlig neue Gesetzeskategorie geschaffen werden.
Dann aber, hätte man mit Verbieten reichlich zu tun und müsste konsequenter Weise etwa auch die Nationalflagge der DDR (nicht dass ich die vermissen würde) und anderes verbieten.