Diese Informationen gelten nur für Gymnasien in Bayern! Es könnte sein, dass du in Bayern lebst, aber gegebenenfalls eine Schule in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen oder Sachsen besuchst.
In der 10. Klasse sowie in der 11. Klasse musst du weiterhin eine zweite und gegebenenfalls je nach Zweig eine dritte Fremdsprache belegen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_1
Ab der 12. Klasse kannst du Latein abwählen und hast folgende Belegungsverpflichtung:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_6
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_3
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_4