Diese Informationen gelten nur für Gymnasien in Bayern! Es könnte sein, dass du in Bayern lebst, aber gegebenenfalls eine Schule in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen oder Sachsen besuchst.

In der 10. Klasse sowie in der 11. Klasse musst du weiterhin eine zweite und gegebenenfalls je nach Zweig eine dritte Fremdsprache belegen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_1

Ab der 12. Klasse kannst du Latein abwählen und hast folgende Belegungsverpflichtung:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_6

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_3

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_4

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