Auf meine Gepäckstücke muss ich natürlich selbst aufpassen. Das ist klar. Falls mir in diesem Fall was geklaut wird, hafte ich, weil es mein Verschulden ist nicht darauf aufgepasst zu haben.

Aber vor etwas längerer Zeit habe ich folgenden Fall beobachtet: Ein Mann hat sich im frankfurter U-Bahnhof auf eine Frau draufgeworfen und sie festgehalten (Hand um den Hals). Sie hat um Hilfe geschrien und der Mann hat ihr gewaltsam ihre gesamte Tasche aus der Hand gerissen.

Wer haftet, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann?