Antwort
der Vermieter kann uns da auch nicht helfen
... so einfach kann sich der Vermieter nicht aus dem Staub machen.
Wenn ein Anschluss vorhanden ist (und nur in diesem Fall) ist es Sache des Vermieters, dass der Mieter diesen Anschluss auch nutzen kann. Andernfalls steht Mietminderung im Raum. Also Mangelanzeige (schriftlich) an den Vermieter.