Antwort
Wikipedia schreibt dazu: "Ordnundwidrigkeit bis Straftat: Unerwartete Nacktheit an öffentlichen Orten, derart, dass anderen der Anblick des nackten Körpers aufgedrängt wird, kann nach § 118 OWiG i. V. m. § 17 mit einer Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro geahndet" werden.