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verreisterNutzer

27.08.2020
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Vaivai
26.08.2020, 22:08
Verstoß gegen das berufsbildungsgesetz 2020?

Hallo,

Und zwar geht es darum, das ich mitten in einer Ausbildung stecke und volljährig bin. Das problem ist das ich im September an beiden Berufschultagen nach der Schule zur Arbeit soll. Soweit ich weiß hat aich aber 2020 das Gesetz so geändert das es ein Verstoß wäre wenn ich an beiden Tagen zur Arbeit muss.

Der Grund dafür sei, das ich zu viele Minusstunden habe(was nicht sein kann da ich den ganzen Monat im Urlaub bin und den Monat davor nur 8 minus Stunden hatte) und diese ja so angebaut werden müssen.

Ich denke ich bin im Recht wenn ich sage das ich nicht verpflichtet bin an beiden Tagen nach der Schule Arbeiten zu müssen.

Ist das richtig so oder bin ich falsch informiert?

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
27.08.2020, 08:43

"Volljährige Azubis fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und können daher an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb arbeiten. Dabei dürfen die Zeit in der Berufsschule (inklusive Pausen und Schulweg) und die anschließende Arbeitszeit die vereinbarte betriebliche Ausbildungszeit nicht überschreiten."

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/ueberstunden/

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