Durch regelmäßiges und starkes Rauchen kann es in einer Wohnung durchaus zu anderen Minderungsfaktoren pro Mietjahr kommen als bei rauchfreien Haushalten .

Normalerweise hat fast jeder vom Vermieter eingebrachte Einrichtungsgegenstand verschleiß- / und alterungsbedingt eine gewisse Lebenserwartung bei sachgemäßem Umgang und Nutzunsverhalten an der Sache , bis sie quasi "abgeschrieben" ist .

Bei unmöblierten Wohnungen ohne Bodenbelag werden durch starkes Rauchen einige Einrichtungselemente durch Vergilbung jedoch irreversibel beeinträchtigt und verlieren damit schneller als "normal" an Wert .

Zu nennen wären hier insbesondere Fenster mit Kunstsoffrahmen , Türzargen und Türblätter mit kunststoffbeschichteten Oberflächen , oder unbehandelten / ungebeizten Echtholzfurnieren , herstellerseitig vorlackierte Heizkörper , Wand- / und Deckenpaneele etc. pp . Also alles , was sich selbst durch intensivste Reinigungsversuche nicht mehr in den altersgerechten Ursprungszustand zurückversetzen läßt .

Zudem können die Aerosole mit den Jahren durch die Tapete hindurch bis in die oberen Schichten des Decken- / und Wandverputzes hinein diffundieren , womit eine Wiederherstellung der Geruchsneutralität der Räumlichkeiten aufwendiger und teurer als in einem rauchfreien Haushalt wird .

Somit kann ein starker Raucher an solchen Teilen durchaus eine fiktive Wertminderung binnen 2 bis 3 Jahren verursachen , was "normalerweise" erst nach 10 Jahren zu erwarten wäre .

Wurde die Wohnung mit neuen Bodenbelägen ( insbesondere Teppiche , Linolium ) , Einbauküche und ggf. teilmöbliert vermietet , erhöhen sich die jährlichen Zeitwertverluste entsprechend auch für diese Gegenstände .

Hat der Vermieter in seiner Wohnung an solchen empfindlichen Gegenständen nun z.B. 30.000 Euro frisch vor Übergabe investiert , so kann er je nach Intensität des Rauchens in der Wohnung ggf. schon nach 5 statt normal 15 Jahren daran bis zu 50% , ggf. teils 100% Wertverlust daran erfahren .

Zzgl. etwaigen Mehraufwandes der oberflächlichen Verputzsanierung und Handwerkerkosten .

85 % Wertverlust wären dabei allerdings totale Utopie , wenn die Hütte vor aufwendigster Sanierung nicht an sich nur 15.000 Euro im komplett entkernten Zustand wert gewesen wäre , und der Mieter dann irgendwie alles total unbrauchbar gemacht hätte .

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