Gab es im Dritten Reich eigentlich ,nicht staatliche'' Kriminalität also Einbrüche, Diebstahl, Serienmörder usw?
und wie wurden ,,nicht staatliche'' Verbrecher behandelt? Konnte man wegen einem einzigen Diebstahl zb schon mit Todesstrafe bestraft werden oder gab es auch mildere Strafen als Todesstrafe?
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