Antwort
xD wie alt bist Du denn?
wenn du unter 18 bist, sind alle Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam, also nur so lange wirksam, bis deine Eltern widersprechen ist Du volljährig wirst. Sie können also widersprechen, sogar dann, wenn die Leistung mit Mitteln erwirkt wurde, die dem Minderjährigen von seinen Erziehungsberechtigten oder mit deren Zustimmung von einem dritten für einen bestimmten Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden