Antwort
Solange die Prostituierte den Jugendlichen Freier nicht für den Sex bezahlt, passiert garnix. Prostitution ist eine geduldete, weitgehend rechtsfreie Grauzone.
Weder der Freier, egal welchen Alters, kann den Beischlaf einklagen, noch kann die Prostituierte Geld für Ihre Dienste einklagen
In einen registrierten Bordellbetrieb wird der Jüngling allerdings überhaupt nicht hereinkommen. Dazu haben die Betreiber viel zuviel Angst, das sie deshalb Unannehmlichkeiten bekommen