Antwort
"Besitzen Sie den Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3, dürfen also leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sowie einem Hubraum von höchstens 50ccm (bei einem Verbrennungsmotor) fahren."
dann müsste man, wenn man Roller fahren will, einen extra Führerschein machen. Man soll ja aber gerade ohne zusätzlichen Führerschein diese Möglichkeit haben