Ja kann man schon, aber du solltest das alles zu Lebzeiten regeln z.B in einer Bestattungsvorsorge. Das darf nicht Teil des Testaments sein, weil das Testament eventuell erst viel später eröffnet wird.
Bedenke aber auch, dass die Angehörigen sich ein letztes Mal von Dir verabschieden möchten. Denn Sie sehen dich dann nie wieder und hatten vielleicht vorher nicht Gelegenheit, dich noch mal sehen zu dürfen. Also für mich war das schon extrem wichtig muss ich sagen.
Bedenke aber auch, es ist dann nur noch dein Körper. Die Seele ist zu dem Zeitpunkt schon nicht mehr mit deinem Körper verbunden.