Antwort
Hi. Also es ist natürlich möglich das da Überwachungskameras sind und das wird dann nicht so toll. Auf der Website Anwalt.de steht § 183a des Strafgesetzbuches regelt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Und das ist auch der Knackpunkt. Wenn du Erwischt wirst wird es mies und peinlich.