Antwort
Ein Mensch, welcher sich suizidieren will, macht das so oder so. Der Unterschied ist, dass der Lockführer dann traumatisiert ist und die Feuerwehr die Sauerei wegmachen muss...
Das verfassungsrechtliche Recht auf Leben impliziert auch das Recht zu sterben.
Was die Kirche dazu meint, ist irrelevant, da wir in einem säkularen Staat leben.
LG