Der Helm nützt beim Unfall wahrscheinlich weniger als ein Fahrradhelm aus dem Aldi.
Da er keine E-Nummer hat ists ne Ermessenssache des Polizisten oder ggf Richter. Man kann argumentieren, dass dieser Helm in Motorradgeschäft gekauft wurde und auch als solcher verkauft wird. Als Käufer konntest du also davon ausgehen, dass der Helm den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Daher lässt sich bei Widerspruch das Bußgeld sehr wahrscheinlich abweisen. Praktisch wird aber jeder Polizist meckern und dich erstmal nicht weiterfahren lassen.
Wir reden hier von einem minimalen 15€-Bußgeld. (Helme mit E-Nummer gibts übrigens ab 30€)
Die eigentliche Frage die du dir stellen solltest ist, ob es vertretbar ist jemand anderen mit so einem Helm mitzunehmen. Und da lautet den Antwort mMn: NEIN!