Habe mir über einen Händler einen Gebrauchtwagen gekauft im Kaufvertrag steht dass ich Gewährleistung auf Motor und Getriebe habe, nun ist das Auto nicht mehr fahrbereit da von 6 Zylindern 2 kaputt sind. Mit dem Händler habe ich schon geredet er möchte Zeit bis morgen für das weitere Vorgehen. Meine Frage ist was sind meine Rechte? Die Reparaturen muss er auf jeden Fall bezahlen und den Schaden beheben da der Händler 150 km weit entfernt ist muss er ja das Auto auch holen oder? Kann ich auch mein vollen Geldbetrag zurückverlangen und das Auto zurückgeben? Beim Kauf hat er nämlich gesagt dass dies bei Motorschaden eine option wäre.