Antwort
Für mich ein zweischneidiges Schwert, da auch Elternteil zweier sehr lebhaften Kinder (2 u. 3). Was reden wir hier auf die Kinder ein, bremsen sie beim spielen, verbieten das und jenes, was Krach machen könnte, doch letztlich sind es Kinder. Wir haben das Pech in einer sehr hellhörigen Wohnung zu leben und was scheinbar niemand der Nachbarn ahnt,- auch ihr Krach ist hörbar. Lange Rede, kurzer Sinn. Ständiger Kinderlärm muß, solange er außerhalb der Ruhezeiten stattfindet, hingenommen werden. Aber es gibt aus Halle/S. und aus Hannover Gerichtsurteile, die wohl genervten Nachbarn Recht gaben.