Ich finde deine Geschichte etwas merkwürdig.
Es geht darum dass ich mal was mit einem Mann hatte und auch Geld bekommen habe von ihm.
Du hast als Prostituierte gearbeitet. Es ist doch die Wahrheit, wenn er das jetzt behauptet. Dann wiederum wirst du aber verurteilt, ihm das Geld zurückzuzahlen:
Er machte aber weiter und verlangte sein Geld zurück, klagte auch und gewann das Urteil.
Das verstehe ich nicht. Hat er dir ein Darlehen gegeben oder warum mußtest du das Geld für die Sexdienstleistung zurückbezahlen?
Du hast Anzeige erstattet. Was ist aus dem Strafverfahren geworden? Fertige detaillierte Listen mit allen Kontaktaufnahmen mit Datum und Uhrzeit an und sende sie und alle seine Briefe von Zeit zu Zeit der Polizei.
Außerdem gibt es Kontaktverbote. Ein Kontaktverbot kann von einem Amtsgericht auf DEINEN Antrag nach §§ 1 und 2 Gewaltschutzgesetz erlassen werden. Außerdem kann die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ein vorläufiges Kontaktverbot aussprechen. Es ist in der Regel zeitlich befristet.
Wende dich also an die Polizei, bei der du den Strafantrag gestellt hast und die die Ermittlungen durchführt und/oder an das Amtsgericht.