Als Angestellter darf man grundsätzlich an Arbeitstagen nur Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber das genehmigt. Und das Opferfest fällt hierzulande nicht unter Feiertage. (Noch nicht)
Als Angestellter darf man grundsätzlich an Arbeitstagen nur Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber das genehmigt. Und das Opferfest fällt hierzulande nicht unter Feiertage. (Noch nicht)