es könnte ein Ermittlungsverfahren geben. Das muss aber nicht sein. erstmal müsste jemand Anzeige erstatten. dann müsste die Polizei befinden, dass es sich lohnt, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob weiter ermittelt wird. zumindest ist das in der BRD so. bislang ist ungewiss, ob überhaupt was passiert.
in Deutschland hat mal jemand mehrere Fahrzeuge überholt, sodass der Gegenverkehr stehenbleiben musste. Es gab ein Ermittlungsverfahren in diesem Fall. Da Du einfach weitergefahren bist, kann es sein, dass eine Anzeige erstattet wurde, da es Zeugen gibt, könnte das ungut enden, da Du in einer Kurve überholt und dabei den Gegenverkehr gefährdet hast. hinzu kommt noch Fahrerflucht. Da scheinbar weder Sachschäden noch Personenschäden verursacht wurden, könntest Du abwarten, ob ein Ermittlungsverfahren auf dich zukommt. möglicherweise musst Du dann eine Stellungnahme abgeben, zu der Du nur eine Gelegenheit hast, insofern wäre im Falle dessen, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, die Konsultierung eines Fachanwalts zwingend notwendig, Du könntest also schon mal einen Anwalt für Verkehrsrecht raussuchen (aber noch nicht kontaktieren, aber dann kannst Du das gleich tun, wenn es zu einem Verfahren kommt). Und überdenke deine Fahrweise gründlich, damit so etwas zukünftig nicht mehr passiert. gerade als Motorradfahrer ist man in Kurven stark gefährdet, da der Gegenverkehr zum Teil die Kurven schneidet. das sollte man aber in der Fahrschule lernen, auch, dass man in Kurven nicht überholt
Das wichtigste ist, dass Du jetzt erstmal einen kühlen Kopf bewahrst. fahre zukünftig verantwortungsvoll und vorsichtig und sollte ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden, dann NICHTS dazu sagen (auch nicht zur Vernehmung erscheinen, egal ob mit oder ohne Anwalt) und SOFORT einen Fachanwalt einschalten. Möglicherweise hast Du noch die Möglichkeit, alles zum Guten zu wenden und daraus zu lernen