Da „wiedergutmachen“ zusammengeschrieben wird, ist auch in diesem Fall die Zusammenschreibung korrekt. Zumindest dann, wenn du zum Beispiel ausdrücken willst, dass ein Verschulden durch irgendwas entschädigt wird. Darum geht es dir ja schätze ich.
Die Getrenntschreibung existiert nämlich auch, wenn man etwas wieder bzw. zum wiederholten Male gut macht.
Hier auch noch eine kurze Begründung dafür:
Werden Infinitive mit zu erweitert, stellt sich oft die Frage nach der Getrennt- oder Zusammenschreibung. Hierzu gibt es eine ganz klare Regel: Wird die Grundform eines trennbaren Verbs (also etwa: weglaufen, zusammenarbeiten, aufblühen etc.) zusammengeschrieben, muss grundsätzlich auch die Erweiterung mit zu so behandelt werden. Es hat keinen Sinn, vor allem und jedem wegzulaufen. Es blieb ihr nichts anderes übrig, als stumm zuzuhören.Das Beste wäre es, jetzt erst mal zusammenzuarbeiten.
Quelle: https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Infinitiv-mit-zu