Antwort
A) der baum steht auf deinem grund dann darfst du natürlich auch von öffenlichen flächen aus ernten, wenn du niemanden behinderst.
B) der baum gehört dir nicht, dann gehört dir auch nicht, was an ihm HÄNGT
Was runtergefallen ist, auf öffentlichem grund, oder auf dein grundstück, darfst du behalten.
Komm aber ja nicht auf die idee zu schütteln.