Manche bewerten einen Präventivschlag als Angriff.

Ich kann verstehen, dass man das so sieht und Präventivschläge ebenfalls zu Angriffen zählt. Immerhin ist der erste Gewaltakt durch die Seite des präventiv Angreifenden begonnen worden.

Es entspricht jedoch nicht der offiziellen Definition eines Angriffskrieg. Wenn im internationalen Recht von Angriffskriegen die Rede ist, meint man damit den Angriff ohne voherige militärische Aktion und ohne berechtigter Erwartung einer solchen.

Möchtest du jetzt das Völkerrecht heranziehen, darf man die Bedeutung der Begriffe nicht einfach ändern, sondern muss sich an vorgegebene Defintionen halten.

In den Augen der meisten Historiker war es ein Präventivschlag und kann deswegen kein Angriffskrieg sein. Ob Präventivkriege mit dem Völkerrecht im Einklang sind wird im Einzelfall entschieden. Beim Sechstage-Krieg geht man von einem völkerrechtskonformen Präventivkrieg aus.

Diese Ansicht teile ich.

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