Muss man da das Haus nicht verlassen?
Über WhatsApp? Falls dein Arbeitgeber das nicht ausdrücklich wünscht, machst du überhaupt nichts geschäftlich über WhatsApp. Dieser Kommunikationsweg ist für dich vollkommen Tabu solange Du nicht die ausdrückliche Anweisung dazu erhältst.
Um die AU festzustellen must Du raus zum Arzt. Dem Arbeitgeber teilt man das umgehend entweder persönlich oder am Telefon mit,sagt dazu, wann man vorraussichtlich wieder gesundgeschrieben wird und fragt wann man sich bezüglich Wiederaufnahme der Tätigkeit bzw, Verlängerung der AU wieder melden soll. Sofern man selbst nicht in der Lage dazu sein sollte, lässt man sich von einer vertrauten Person beim Arbeitgeber entschuldigen.
Die schriftliche AU hat dann umgehend auf persönlichem oder postalischem Wege zu erfolgen. Auch dazu kann man eine vertraute Person bemühen.