Antwort
Hi,
nein, logischerweise darf er das nicht, dein Leistungsbild wäre sonst natürlich nicht mehr vergleichbar. In der Praxis ist das aber sehr schwierig durchzusetzen, man könnte sich nur mit beiden Arbeiten an die Schulleitung wenden wenn du den Verdacht hast.
https://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-was-ist-bei-der-nachholklausur-erlaubt-1.2938488
Grüße