Antwort
Ja, das darf der Schaffner. Gerade mit der Namensnennung soll vermieden werden, dass das Ticket weitergereicht wird und ich bin überzeugt davon, dass du das ganz genau weißt. Der Schaffner ist sogar befugt und berechtigt, deinen Ausweis zu kontrollieren, um festzustellen, dass du tatsächlich derjenige bist, der namentlich auf dem Ticket genannt wird!
Du solltest dich schämen: 9 Euro für bundesweite Gültigkeit ist ein Spottpreis und sollte nicht noch derartig ausgenutzt werden! Pfui!